Geheimhaltung
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Verpflichtung
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Ausnahmen
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Weitergabe an Dritte
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Dauer der Geheimhaltung
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Rechtsfolgen bei Verletzung
Verpflichtung zur Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden. Vertrauliche Informationen umfassen sämtliche Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder aufgrund ihres Inhalts als Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen erkennbar sind.
Ausnahmen von der Vertraulichkeit
Diese Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die:
- der anderen Partei nachweislich bereits vor Bekanntgabe durch die offenlegende Partei bekannt waren;
- rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, ohne dass eine Verletzung dieser Vereinbarung oder einer sonstigen Geheimhaltungsverpflichtung vorliegt;
- zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits öffentlich bekannt waren oder dies danach ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung werden;
- von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne Bezugnahme auf die vertraulichen Informationen der anderen Partei.
Weitergabe an Dritte
Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist nur zulässig, wenn diese Dritten zuvor schriftlich zur Geheimhaltung in gleichem Umfang wie in dieser Vereinbarung verpflichtet wurden. Dies gilt auch für Mitarbeiter, Berater und Dienstleister der empfangenden Partei, die Zugang zu den vertraulichen Informationen haben.
Dauer der Geheimhaltung
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von fünf Jahren bestehen. Für besonders schutzbedürftige Geschäftsgeheimnisse gilt die Geheimhaltungspflicht zeitlich unbegrenzt.
Rechtsfolgen bei Verletzung
Verstößt eine Partei gegen ihre Verpflichtungen zur Geheimhaltung, so haftet sie gegenüber der anderen Partei für den entstandenen Schaden. Zudem ist die geschädigte Partei berechtigt, die sofortige Rückgabe oder Vernichtung der vertraulichen Informationen zu verlangen.
Diese Regelungen zur Geheimhaltung stellen sicher, dass alle sensiblen Informationen in der Partnerschaft geschützt bleiben und das Vertrauen beider Parteien gewahrt wird.